Rechtlicher Rahmen: Datenschutz greifbar gemacht
Datenminimierung, Zweckbindung, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte sind keine Formalien, sondern praktische Leitlinien. Artikel 32 fordert angemessene Maßnahmen, etwa Verschlüsselung und Pseudonymisierung. Eine Datenschutz‑Folgenabschätzung hilft, Risiken systematisch zu erkennen und Maßnahmen nachvollziehbar zu priorisieren.
Rechtlicher Rahmen: Datenschutz greifbar gemacht
PSD2 stärkt Sicherheit und Wettbewerb, während die technische Regulierung SCA‑Anforderungen konkretisiert. eIDAS schafft Vertrauen in elektronische Identitäten und Signaturen. Gemeinsam fördern diese Regelwerke interoperable, sichere Transaktionen, ohne Innovation zu ersticken, wenn sie frühzeitig in das Produktdesign einfließen.